Grundregel: Der Geschädigte als Eigentümer bestimmt immer, was mit seinem Fahrzeug geschieht!
Wenn es doch zum Unfall kommt, gilt am Unfallort:
- Ruhe bewahren
- Eigensicherung – Warnweste & Warndreieck
- verletzten Personen helfen
- Polizei und/oder Rettungskräfte informieren
- kein Schuldanerkenntnis abgeben oder sich vom Unfallgegner beeinflussen lassen
- Zeugen mit Name, Anschrift und Telefon finden
- Unfallort und Schäden dokumentieren (Fotos)
dann
- Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe
- entweder Fahrt zur Werkstatt Ihres Vertrauens oder Abschleppdienst rufen, um Ihr Fahrzeug abholen zu lassen.
- Einschaltung eines Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht – zur kompletten Durchsetzung Ihrer Interessen
Achtung: aktives Schadenmanagement der unfallregulierenden Versicherung
- geben Sie die Regulierung des Schadens an Ihrem Auto nicht leichtfertig aus der Hand, auch wenn es Ihnen von der gegnerischen Versicherung angeboten wird
da sonst meist die Ihnen zustehenden Ansprüche unberücksichtigt oder nur zum Teil erfüllt werden
unsere Leistungen
- Beweissicherungs-Gutachten im Kfz-Haftpflichtschadenfall
- Schadenkalkulation zur Beweissicherung – bei sogenannten „Bagatellschäden“
- Fahrzeugkaufberatung